Über den Hausmüll dürfen sogenannte passive Elektrogeräte nicht länger entsorgt werden. Sie müssen stattdessen wie Elektroschrott behandelt werden. Dazu gehören beispielsweise Mehrfachsteckdosen und Lichtschalter. Diese Vorschrift gilt ab den 1. Mai 2019.
Ausnahmen bei dieser Regelung sind Kabel, Klemmen, Lampenfassungen, Steckdosen oder Stecker zum Einbau in ein Gerät.
Sammelstellen für Elektroschrott finden Verbraucher bei der Stadt oder der Gemeinde sowie bei großen Elektrohändlern. Der Service ist kostenlos.
Wer nicht sicher ist, ob sein ausrangiertes Produkt auch zum Elektroschrott gehört, oder falls es mit der Rückgabe nicht klappt, dem hilft die Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW. Sie informiert auch über die nächste Sammelstelle.
Quelle: DPA/stromseite.de